Ihr Weg zur Physiotherapie in unserer Wahltherapiepraxis

VERORDNUNG
HOLEN

Ihr Hausarzt/Ihre Hausärztin oder ein Facharzt/eine Fachärztin stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus. Darauf muss der/die behandelnde PhysiotherapeutIn, Ihre Diagnose und die Anzahl und Dauer der Einheiten vermerkt sein. Bei der ÖGK und BVAEB ist die Bewilligungspflicht ausgesetzt, bei allen anderen Krankenkassen besteht diese noch.

KONTAKT &
ERSTTERMIN

Mit (bewilligter) Verordnung können Sie sich bei uns persönlich einen Ersttermin vereinbaren. Zu diesem bringen Sie bitte die Verordnung, aktuelle Befunde, bequeme Kleidung und ein Handtuch mit.
Wir bitten Sie auch Ersttermine, die nicht wahrgenommen werden können, abzusagen! Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns erlauben mit Unterzeichnung der Datenschutzvereinbarung alle Termine die nicht 24h vorher abgesagt werden zu verrechnen.

KOSTEN
RÜCKERSTATTUNG

Eine Teilkostenrückerstattung ist mit der (bewilligten) Verordnung bei allen Krankenkassen möglich. Dazu wird die Honorarnote mit der Verordnung und der Zahlungsbestätigung/Überweisungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht. Zur genauen Höhe der Erstattung geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Leistungen
Physiotherapie

aktuelle Preise 2026

Einzelheilgymnastik & Heilmassage

… sowie Lymphdrainage und neurophysiologisches Konzept


15 Minuten ………28€
30 Minuten………57€
45 Minuten……… 85€
60 Minuten………112€

Kinesiotaping
Preis auf Anfrage

Parkplätze

Entlang der Linzerstraße befindet sich die gebührenpflichtige Kurzparkzone der Stadt St. Pölten. Es handelt sich dabei um Schrägparkplätze, zwei Behindertenparkplätze befinden sich dabei in unmittelbarer Nähe zu unserem Praxiseingang. Eine gebührenpflichtige Parkgarage findet man am Europaplatz 7, 3100 St. Pölten. Die Einfahrt ist genau zwischen den Schrägparkplätzen und unserer Praxis.